Nicht nur für die Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn ist die Rettungsgasse zu bilden!
Auch sogenannte „Hilfsfahrzeuge“, welche „nur“ mit gelbem Blinklicht unterwegs sind, nutzen die Rettungsgasse um etwa an einen Unfallort zu kommen und dort schnelle Hilfe zu leisten. Da sie das laut StVO dürfen, sind Autofahrer eben auch verpflichtet diesen die Durchfahrt zu ermöglichen!
Nur wenn die Helfer schnell ihre Arbeit machen können, kann es auch bald für alle weiter gehen.
Die passenden Aufkleber zum Mitmachen bieten wir im Onlineshop an.