Die Rettungsgasse

Wir alle haben eines in der Fahrschule gel­ernt: Platz machen, wenn sich Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinhorn nähern. Für mehrspurige Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften und Autobahnen wird vom Lenker eines Fahrzeugs sogar noch mehr erwartet:

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen (…) mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge (…) eine freie Gasse bilden!

Es geht um sofor­tiges Han­deln, schon beim Ein­tr­e­f­fen im Stau.
Mehr dazu: StVO § 11, Absatz 2 – Ret­tungs­gasse bilden – www​.jurafo​rum​.de

Beherrscht man selbst diese ein­fache Regel, ist die
Gasse für Ret­tungs­fahrzeuge noch lange nicht gebildet.

Zu viele Fahrzeugführer bleiben mit ihren Fahrzeugen im Weg ste­hen. Während man alleine oder mit nur weni­gen Mit­stre­it­ern seiner Pflicht nachkommt, dauert es bei anderen recht lange bis es „Klick“ macht und diese ebenso die Gasse bilden. Sofort Platz machen – auch wenn (noch) gar kein Ein­satz­fahrzeug zu sehen ist. Mit nur weni­gen Lenkrad­be­we­gun­gen – schon beim Eintreffen im Stau – kann im All­tag vielleicht sogar ein Leben gerettet werden.

Hier eine Auflistung der Probleme rund um die Rettungsgasse.