StVO-Novelle 2021 – Neue Strafen u. a. für Rettungsgasse-Verweigerer

Screenshot des Videoclips
Stockt der Verkehr, sofort Rettungsgasse bilden! – nicht erst „wenn Blaulicht kommt“

Wieder einmal wurde über neue Strafen lange diskutiert und gestritten. 
Für den Verstoß gegen knapp zwei Dutzend Punkte wurden gestern Abend die neuen Bußgelder beschlossen – Hoffentlich dieses Mal ohne Formfehler! Die bereits im Februar 2020 beschlossene Gesetzesänderung war wegen einem Formfehler ungültig.

 

Neue Strafen für Fahrzeugführer drohen, wenn sie nicht schon bei Stau die Rettungsgasse bilden, oder eine bestehende Gasse missbrauchen

Über Monate hinweg erstreckte sich nun die Diskussion der Verkehrsminister von Bund und Ländern, um sich gemeinsam auf neue Strafen im Bußgeldkatalog zu einigen.
Wer nicht schon die Rettungsgasse bildet wenn die StVO es vorsieht, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Details hierzu folgen in den nächsten Tagen.

 

Die Rettungsgasse erst  bei nahendem Blaulicht  zu bilden, ist in den meisten Fällen falsch, kann teuer werden oder sogar Leben gefährden!

Die StVO (Straßenverkehrsordnung) Paragraf 11, Absatz 2 besagt:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Animation: Abbremsen – Warnen – Rettungsgasse bilden ! Sofort beim Eintreffen im Stau!
Alltägliche Pflicht: Rettungsgasse bilden – immer schon bei stockendem Verkehr / Stau, außerorts und auf Autobahnen.

 

Innerorts ist diese Regelung generell nicht vorgesehen.
Aber besonders im alltäglichen Autobahnstau – ob starkes Verkehrsaufkommen, Baustelle oder Unfall die Ursache sein mag – bleibt oft eine ordentlich gebildete Rettungsgasse zu vermissen.
Hier ist es falsch, wenn Fahrzeugführer im Stau abbremsen oder anhalten und mit ihrem Fahrzeug mittig in ihrer  Fahrspur bleiben. Während sie sich mit anderen Dingen beschäftigen und auf nahendes Blaulicht im Rückspiegel warten, sind alle Fahrzeuge näher aneinander gerückt. Nun ist es meist äußerst schwierig und zeitraubend eine freie Gasse zu bilden.


Die Rettungsgasse ist bereits zu bilden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät, spätestens bei absehbaren Stillstand. Diese Pflicht besteht auch, wenn kein Einsatzfahrzeug diese tatsächlich nutzt.

 

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Windschutzscheibe mit aufgeklebten Rettungskarte-Aufkleber
Unsere Abbildung zeigt, wie Stau immer aussehen sollte: MIT gebildeter Rettungsgasse!