Ob Smartphone-App, Routenplaner oder Bordcomputer – muss Technik an das Bilden der Rettungsgasse erinnern?
Der Autofahrer wird im Straßenverkehr immer mehr gefordert. Auf enger werdendem Raum findet immer mehr und schnellerer Verkehr statt. Das dynamische Treiben auf und neben der Fahrbahn muss überblickt werden, Situationen richtig eingeschätzt, der richtige Weg zum Ziel gefunden werden.
Da kann es auch mal als willkommene Entschleunigung erlebt werden, wenn man in einen Stau gerät. Zumindest kurzzeitig. Während der Fahrt noch angespannt und rundum beschäftigt, hat man im Stillstand die Zeit mal schnell etwas anderes zu tun. Zigaretten hervor kramen, ein Telefonat führen, schnell mal die Messages oder E-Mails checken. Aber kaum einer denkt daran, was als Erstes getan werden muss…
Im Stau eintreffend, denken die wenigsten Autofahrer daran, wozu sie laut StVO verpflichtet sind:
Auf mehrspurigen Außerortstrassen und auf allen Autobahnen muss sofort bei stockendem Verkehr die Rettungsgasse gebildet werden – völlig gleich ob jemals Einsatzfahrzeuge kommen und sie nutzen werden, die Gasse muss für den Fall der Fälle von Anfang an bestehen! (StVO §11 Abs. 2)
Erst mit dem Rangieren zu beginnen wenn sich Blaulicht nähert, ist für ein zügiges Durchfahren der Helfer viel zu spät und daher grundsätzlich falsch!
Müssen Autofahrer mit der Erinnerung durch Apps, den Routenplaner oder den Bordcomputer an das Bilden der Rettungsgasse erinnert werden?
Im Alltag zeigt es sich fast täglich. Viel zu selten klappt das frühzeitige Bilden der Rettungsgasse auf Autobahnen. Zahlreiche Beiträge in den Medien machen auf das Problem aufmerksam und sorgen für Aufklärung.
Technik unterstützt den Autofahrer
Die Automobilindustrie greift dem Autofahrer durch ausgeklügelte Sicherheitssysteme und Fahrassistenten immer mehr unter die Arme. So bietet das Fahrzeug Informationen zur Strecke, warnt vor Gefahren, greift schnell mal mit einem Lenkimpuls ein um die Spur zu halten oder erspart mit Einhalten der Geschwindigkeit vor einem Bußgeld.
Doch wie steht es um die Rettungsgasse?
Die Medien und Rettungsdienste halten den Autofahrern allgemein Gedankenlosigkeit, Überforderung und Unwissenheit vor. Müsste in dieser Situation nicht auch die Technik einspringen?
Zahlreiche Navigationsgeräte und Apps warnen den Fahrer bei Annäherung an ein Stau-Ende. So wie an anderer Stelle an Geschwindigkeitsbeschränkungen erinnert wird, wäre im Stau bei Erreichen des Stillstands der Hinweis zum Bilden der Rettungsgasse angebracht.
Autonom fahrende Fahrzeuge sorgen wohl bei den meisten der Autofahrer für skeptisches Stirnrunzeln.
Doch so mancher Fahrer eines Einsatzwagens oder Einsatzleiter mag es sich wünschen. Ganz einfach einen Button auf dem Display angetippt, schon reagieren alle computergesteuerten Fahrzeuge auf der Strecke bis zum Einsatzort. Wie von Geisterhand verringern diese die Geschwindigkeit und lenken sicher an den Rand der Fahrbahn, um freie Bahn für Helfer zu schaffen.
Ein bloßer Hinweis würde schon helfen!
Ob eigenständige Routenplaner-App, das Navigationsgerät oder der Bordcomputer – außerorts und auf Autobahnen im Bereich eines Staus an die Rettungsgasse zu erinnern, sobald stark abgebremst wird oder das Fahrzeug auf offener Strecke zum Stehen kommt, sollte angesichts zahlreicher Funktionen und Vernetzungen von Daten keine Schwierigkeit darstellen. Uns ist bisher keine Anwendung bekannt, die den geltenden §11 Abs. 2 der StVO berücksichtigt und den Fahrer daran erinnert diese Verhaltensregel einzuhalten.
Bis es soweit ist, bieten wir zur Erinnerung an den Hintermann im Stau unsere Rettungsgasse-Aufkleber an. Autofahrer können damit an das frühzeitige Bilden der Rettungsgasse erinnern, in der Hoffnung dass der Lerneffekt um sich greift und immer mehr Autofahrern bewußt wird: „Bei Stau, sofort Rettungsgasse bilden!“