In den Medien war es die letzten Jahre vermehrt großes Thema.
Die Rettungsgasse wird meistens viel zu spät gebildet. Einige Autofahrer reagieren äußerst verzögert, vereinzelte dann auch noch falsch oder gar absichtlich behindernd.
In den letzten Monaten passierten auf einigen Autobahnen schwere Unfälle. Einsatzkräfte mussten sich trotz Blaulicht und Martinhorn mit ihren breiten Fahrzeugen regelrecht durch den stehenden Verkehr kämpfen.
Solche zeitraubenden Behinderungen – unter denen ausgerechnet Verletzte leiden müssen – entstehen leider täglich, weil die Rettungsgasse nicht schon vorsorglich gebildet wird!
Bereits wenn der Verkehr langsam ins Stocken gerät – ungefähr bei Erreichen von Schrittgeschwindigkeit – sollen Fahrzeugführer laut § 11 (Abs. 2) StVO an den vorgesehenen Rand lenken, um die Rettungsgasse zu bilden. Eben nicht erst, wenn man Blaulicht im Rückspiegel entdeckt!