Sinn der Rettungsgasse

Die Rettungsgasse

Salopp gesagt: Bei Stau stehen viele Fahrzeuge im Weg. Muss jetzt ein Einsatzfahrzeug (Polizei, Feuerwehr, RTW mit Blaulicht) dringend durch den Verkehr gelangen, sieht die StVO folgende Lösungen vor. Schon der § 38 StVO besagt, dass Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn „sofort freie Bahn zu schaffen“ ist.

Offenbar ist aber den wenigsten Autofahrern bewusst:

Auf mehrspurigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, muss schon bei stockendem Verkehr, also bereits die Rettungsgasse gebildet/vorbereitet werden ( StVO § 11 Abs. 2 ).

 

Rettungsgasse-Darstellung: Alle Fahrzeuge auf der ganz linken Spur stheen im TSau links am Rand. Alle Fahrzeuge auf den übrigen Spuren stehen rechts versetzt am Rand
Rettungsgasse sofort bei der Stau-Bildung!
Immer zwischen der äußerst linken Fahrspur und den daneben liegenden rechten Spuren.

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. ( StVO § 11 Abs. 2 )

Für mehrspurige Straßen und Autobahnen ist genau festgelegt, an welcher Stelle das zu geschehen hat:
Fahrzeuge auf der ganz linken Spur lenken an den linken Rand ihrer Fahrspur. Alle Fahrzeuge auf den Spuren rechts daneben, lenken an den rechten Rand ihrer Fahrspur.
So ist die Rettungsgasse im Idealfall immer recht neben der ganz linken Spur vorzufinden.

Der Seitenstreifen, auch oft Standstreifen genannt, muss für Pannenfahrzeuge frei gehalten werden. Dieser darf also nicht als Fahrspur genutzt werden! Einzige Außnahme: Beschilderte Freigabe des Seitenstreifens bzw. im Radio genanntes Vorbeiführen an einer Unfallstelle.
Wir empfehlen im Rückstau die Trennlinie etwa mit Reifenbreite zu überfahren, um dem rückwärtigen Verkehr damit den Sonderfall „Rettungsgasse“ zu verdeutlichen.
Dabei ist dringend das Verkehrsgeschehen im Blick zu behalten, um frühzeitig auf Hilfs- und EInsatzfahrzeuge reagieren zu können, welche auch auf dem Standstreifen kommen können!

 


Rettungsgasse am Stau-Ende via GIPHY

Wer erst bei Eintreffen einer nahenden Einsatzfahrt (Blaulicht + Signalhorn) Platz macht, reagiert zu spät und daher falsch!

Nur mit dieser vorbereiteten, durchgängig befahrbaren Rettungsgasse können Rettungskräfte ungehindert und somit schnellstmöglich die Unfallstelle erreichen. Auch Abschleppwagen dürfen für den Zweck der Beseitigung von Unfallfahrzeugen die Rettungsgasse bilden. Um so schneller wird auch die Ursache des Staus beseitigt, was sicherlich im Interesse aller wartenden Fahrzeugführer sein dürfte.

 

Die Realität

Leider zeigte sich in den letzten Jahren, dass das Bilden der Rettungsgasse so gar nicht klappt. Schon gar nicht sofort bei Stau-Beginn! Hier eine (sicherlich noch unvollständige) Auflistung auftretender Probleme.