Rettungsgasse-Darstellung: Alle Fahrzeuge auf der ganz linken Spur stheen im TSau links am Rand. Alle Fahrzeuge auf den übrigen Spuren stehen rechts versetzt am Rand

Gesetzesänderung: Ab 1.1.2017 ist die Rettungsgasse einheitlich auf der linken Seite vorgeschrieben.

Gesetzesänderung: Einheitlich links, bei  Schrittgeschwindigkeit und Stau! Autofahrer sind schon seit den 1980-er Jahren verpflichtet auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren in Fahrtrichtung eine Rettungsgasse zu bilden. Und das nicht erst beim Eintreffen […]