Blick in den Außenspiegel, ein Einsatzfahrzeug nähert sich

Höhere Bußgelder bei Blockade der Rettungsgasse und Nichtbeachten von Einsatzfahrten

Der Bundesrat beschloss am 22.09.2017 Änderung der Straßenverkehrsordnung

Unter anderem wurde am 22.09.2017 beschlossen, die Bußgelder für jene Fahrzeugführer zu verschärfen, welche die Rettungsgasse nicht bilden oder gar Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen (Blaulicht und Martinshorn) behindern.

 

1. Höhere Bußgelder bei Blockade der Rettungsgasse und Nichtbeachten von blauem Blinklicht und Einsatzhorn

  • Die Bußgelder werden von bisher 20 Euro auf mindestens 200 Euro Regelgeldbuße angehoben. Zusätzlich drohen zwei Punkte in Flensburg.
  • Für die Blockierung der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung werden neue Tatbestände geschaffen, zusätzlich können Fahrverbote und Geldbußen bis zu 320 Euro verhängt werden.

 

Neue Regelung:

  • Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 200 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister
  • Nicht freie Bahn geschaffen bei Blaulicht und Martinshorn: Regelsatz 240 Euro plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister.

Bisherige Regelung:

  • Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 20 Euro
  • Nicht freie Bahn geschaffen trotz Blaulicht und Martinshorn: Regelsatz 20 Euro

 

Mehr Informationen zu genauen Tatbeständen und deren Sanktionierung siehe: www.bmvi.de